Aktuelle Mitteilungen zum Coronavirus

Die vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristeten Massnahmen, welche sich auf den Turnbetrieb in den Vereinen und im Verband auswirken, wurden bis voraussichtlich Ende März verlängert. Für GLTV-Veranstaltungen und -Kurse gilt wie auch für Trainings in Innenräumen weiterhin ab 16 Jahren 2G (genesen oder geimpft) und Maskenpflicht oder 2G+.

 

GLTV-Veranstaltungen und -Kurse

Die Veranstaltungen und Kurse finden bis voraussichtlich Ende März für Personen ab 16 Jahren unter 2G (genesen oder geimpft) mit Maskenpflicht oder unter 2G+ statt.

 

Veranstaltungen und sportliche Aktivitäten im Allgemeinen

An allen Veranstaltungen oder sportlichen Aktivitäten (ausgenommen Leistungssport) in Innenräumen gilt 2G ab 16 Jahren. Für Veranstaltungen oder sportliche Aktivitäten im Aussenbereich mit mehr als 300 Personen gilt eine Zertifikatspflicht (3G) ab 16 Jahren.

Weiter gilt an Veranstaltungen oder sportlichen Aktivitäten in Innenräumen eine Maskenpflicht.

Veranstaltungen oder sportliche Aktivitäten in Innenräumen, bei denen weder eine Maske getragen werden kann noch eine Sitzpflicht möglich ist, können nur unter 2G+ (ab 16 Jahren) stattfinden. 2G+ erhalten Personen, die zusätzlich zu 2G ein negatives Testresultat vorweisen können, sowie Personen, deren Impfung oder Genesung weniger als vier Monate zurückliegt.

 

Schutzkonzepte

Weitere Informationen und die angepassten Schutzkonzepte des Schweizerischen Turnverbands findet ihr ab Anfang kommender Woche auf der Website des STV.

Weiterführende Informationen rund ums Thema stellt Swiss Olympic hier zur Verfügung.

Fragen und Antworten zu den neuen Bestimmungen bietet das BASPO.

 

Vorgaben der Gemeinden

Bitte beachtet, dass die Gemeinden für die Benutzung ihrer Sportanlagen individuelle Vorschriften erlassen haben:

Glarus Nord

Glarus

Glarus Süd

 

Weiterhin gilt natürlich, dass Trainings nur symptomfrei zu besuchen und die Hygieneregeln zu beachten sind.

Bliibed aktiv und gsund!
Vorstand GLTV

 


 

 

News-Ticker

Corona-Update zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021

Ab Montag, 6. Dezember 2021, gelten aufgrund der pandemischen Lage neue Massnahmen, welche sich auch auf den Turnbetrieb in den Vereinen auswirken. Für GLTV-Veranstaltungen und -Kurse gilt wie bis anhin die 3G-Regel.
 

GLTV-Veranstaltungen und -Kurse

Die Veranstaltungen und Kurse finden wie geplant mit Zertifikatspflicht ab 16 Jahren statt. Zusätzlich gilt (zumindest teilweise) die Maskenpflicht. Für die Teilnehmenden ist die angepasste Gültigkeitsdauer der Tests zu berücksichtigen.

Veranstaltungen im Allgemeinen

An allen Veranstaltungen in Innenräumen gilt weiterhin die Zertifikatspflicht. Ebenso gilt für Veranstaltungen im Aussenbereich mit mehr als 300 Personen eine Zertifikatspflicht.

Weiter gilt an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht eine Maskenpflicht. Auf das Tragen der Maske während der Sportausübung kann verzichtet werden, wenn die Kontaktdaten aller Teilnehmenden erhoben werden. Sobald eine Person keine Maske trägt, müssen die Kontaktdaten von allen Anwesenden erhoben werden. Wenn alle Personen eine Maske tragen, müssen keine Kontaktangaben erhoben werden.

Wird eine Veranstaltung unter 2G (geimpft oder genesen) durchgeführt, kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. Die Prüfapp ermöglicht diese „Zertifikats-Unterscheidung“ ab dem 13. Dezember 2021.

Sportliche Aktivitäten im Allgemeinen

Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt für alle Personen ab 16 Jahren eine generelle Zertifikatspflicht. Ebenfalls wurde die Maskenpflicht auf alle Orte ausgeweitet, an denen auch eine Zertifkatspflicht gilt. Auf das Tragen der Maske während der Sportausübung kann verzichtet werden, wenn die Kontaktdaten aller Teilnehmenden erhoben werden. Sobald eine Person keine Maske trägt, müssen die Kontaktdaten von allen Anwesenden erhoben werden. Wenn alle Personen eine Maske tragen, müssen keine Kontaktangaben erhoben werden.

Schutzkonzepte

Weitere Informationen und die angepassten Schutzkonzepte des Schweizerischen Turnverbands findet ihr ab Anfang kommender Woche auf der Website des STV.

Weiterführende Informationen rund ums Thema stellt Swiss Olympic hier zur Verfügung.

Fragen und Antworten zu den neuen Bestimmungen bietet das BASPO.

Vorgaben der Gemeinden

Bitte beachtet, dass die Gemeinden für die Benutzung ihrer Sportanlagen individuelle Vorschriften erlassen haben:

Glarus Nord

Glarus

Glarus Süd

 

Weiterhin gilt natürlich, dass Trainings nur symptomfrei zu besuchen und die Hygieneregeln zu beachten sind.

Wir freuen uns auf Eure rege Teilnahme.

Bliibed aktiv und gsund!
Vorstand GLTV


Corona-Update zu den Massnahmen vom 13. September 2021

Mit der neuen Verordnung sind per 13. September 2021 neue Corona-Richtlinien erlassen worden. Während der Trainingsbetrieb in den Vereinen (beständige Gruppen von maximal 30 Personen in abgetrennten Räumlichkeiten) wie bis anhin durchgeführt werden kann, sind Veranstaltungen von den neuen Richtlinien betroffen. Die Zertifikatspflicht, die sogenannte 3G-Regel, hat auch einen Einfluss auf die kommenden Veranstaltungen des GLTV.

 

GLTV-Veranstaltungen

Der Vorstand hat entschieden, dass er an den geplanten Veranstaltungen festhält und diese nach den aktuell geltenden Vorschriften, also nach «3G», durchgeführt werden.

Veranstaltungen im Allgemeinen

An Veranstaltungen in Innenräumen gilt die Zertifikatspflicht. Ebenso gilt für Veranstaltungen im Aussenbereich mit mehr als 1000 Personen eine Zertifikatspflicht. Für kleinere Veranstaltungen im Aussenbereich kann eine Zertifikatspflicht eingeführt werden – dies obliegt den Veranstaltern.

Sportliche Aktivitäten im Allgemeinen

Im Aussenbereich gibt es keine Einschränkungen. Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt eine Zertifikatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren, ausser die Aktivitäten werden in beständigen Gruppen von maximal 30 Personen in abgetrennten Räumlichkeiten ausgeübt.

Schutzkonzepte

Weiterführende Informationen und die angepassten Schutzkonzepte des Schweizerischen Turnverbands findet ihr hier.

Weiterführende Informationen stellt Swiss Olympic hier zur Verfügung.

Vorgaben der Gemeinden

Bitte beachtet, dass die Gemeinden für die Benutzung ihrer Sportanlagen individuelle Vorschriften erlassen haben:

Glarus Nord

Glarus

Glarus Süd

 

Weiterhin gilt natürlich, dass Trainings nur symptomfrei zu besuchen und die Hygieneregeln zu beachten sind.

Wir wollen nicht wie im vergangenen Herbst alle Anlässe absagen. Nein, wir wollen aktiv bleiben. Die Sommermeisterschaft, der Stafettenabend und der Jugi-Stafettenanlass haben Freude bereitet. Diesen Schwung wollen wir in die kommenden Anlässe mitnehmen, auch wenn wir gewisse Zugeständnisse werden machen müssen.

Wir freuen uns auf Eure rege Teilnahme.

Bliibed aktiv und gsund!
Vorstand GLTV


Corona-Update zu den Massnahmen vom 26. Juni 2021

Am 23. Juni hat der Bundesrat die bestehenden Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus gelockert. Die Lockerungen ermöglichen weniger Einschränkungen im Turnbetrieb. Für Leistungssport und Breitensport gelten nun die gleichen Vorgaben.

Aussenbereich

Im Aussenbereich gibt es für sportliche Aktivitäten keinerlei Einschränkungen oder Vorgaben mehr.

Innenbereich

Bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Das Tragen von Masken oder Einhalten von Abstandsvorgaben ist nicht mehr notwendig. Kontaktsportarten sind somit möglich. Weiterhin wichtig bleibt, das Training nur Symptomfrei zu besuchen und die Hygieneregeln zu beachten.

Schutzkonzepte

Die angepassten Schutzkonzepte des Schweizerischen Turnverbands findet ihr hier.

Weiterführende Informationen stellt Swiss Olympic zur Verfügung.

 

Der GLTV freut sich über die neuen Möglichkeiten und wünscht weiterhin viel Freude in und ausserhalb der Halle.

Vorstand GLTV


Corona-Update vom 30. Mai 2021

Am 26. Mai hat der Bundesrat neue Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus beschlossen. Ab Montag, 31. Mai 2021, gelten diverse Lockerungen, welche auch dem Turnsport – insbesondere dem Breitensport und Publikumsbetrieb – zugutekommen.

 

Erwachsene

Im Freien und in Innenräumen darf unter Einhaltung bestimmter Massnahmen neu Sport in Gruppen bis maximal 50 Personen (inklusive Leitperson; also z.B. eine Leitperson und 49 Turnende) betrieben werden.

Im Aussenbereich muss eine Gesichtsmaske getragen oder der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Wenn die Kontaktdaten erhoben werden, kann auf Maske und Abstand im Aussenbereich verzichtet werden. Im Aussenbereich sind Kontaktsportarten erlaubt, sofern eine Maske getragen wird oder die Kontaktdaten erhoben werden. Wettkämpfe (auch Mannschaftssportarten) sind bis max. 50 Personen mit Publikum Draussen erlaubt, sofern Sitzgelegenheiten für das Publikum bestehen.

In Innenräumen können Gruppen bis maximal 50 Personen unter Einhaltung von Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskentragpflicht trainieren. Ausnahmen von der Maskentragpflicht gibt es nur, wenn dies zur Sportausübung unbedingt erforderlich ist und erhöhte Abstände (25m2 pro Person) eingehalten oder wirksame Abschrankungen angebracht und Kontaktdaten aufgenommen werden. Bei Sportarten ohne erhebliche körperliche Belastung und festem «Standort» (z.B. Yoga) genügen 10m2 pro Person. Kontaktsportarten sind nur erlaubt, wenn der Körperkontakt unumgänglich ist (z.B. beim Tanzen), in beständigen Gruppen von maximal vier Personen trainiert wird und mindestens 50m2 pro Paar zur Verfügung stehen. Insgesamt dürfen nicht mehr als 15 Personen an Trainings in Innenräumen ohne Maske teilnehmen. Mannschaftssportarten bleiben in Innenräumen weiterhin verboten.

Kinder und Jugendliche (bis zum 20. Lebensjahr)

Für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr gelten wie bis anhin keine Einschränkungen für Trainings (Innen- und Aussenbereich).

Auch Wettkämpfe für diese Alterskategorie dürfen in allen Sportarten mit Publikum stattfinden.

 

MuKi-Turnen

Für das MuKi-Turnen gilt ebenfalls die maximale Anzahl von 50 Personen für den Innen- wie den Aussenbereich. Die Kinder sind dabei mitzuzählen. Somit sind z.B. zwei Leitpersonen und 24 Pärchen (je ein Kind mit Begleitperson) erlaubt.

Die angepassten Schutzkonzepte des Schweizerischen Turnverbands findet ihr hier.

Weiterführende Informationen für alle Bereiche und Wettkampfmöglichkeiten stellt Swiss Olympic zur Verfügung.

Der GLTV freut sich über die neuen Möglichkeiten und wünscht weiterhin viel Freude in und ausserhalb der Halle.

Vorstand GLTV


Corona-Update vom 18. April 2021
Neue Möglichkeiten für die Erwachsenen, Einschränkungen für das Muki-Turnen

Vergangenen Mittwoch, 14. April, hat der Bundesrat neue Lockerungen beschlossen, welche ab kommenden Montag, 19. April, in Kraft treten.


Erwachsene

Bis zu 15 Erwachsene dürfen wieder gemeinsam in der Halle trainieren. Dabei ist eine Maske zu tragen und der Abstand von 1.5 m einzuhalten. Sportaktivitäten mit Körperkontakt sind im Breitensport in Innenräumen nicht erlaubt.

Sport ohne Maske ist nur dann erlaubt, wenn die Ausübung der Sportart mit Maske nicht möglich ist und Abstandsvorgaben von 25 m2 pro Person bei körperlich anstrengenden Aktivitäten (z.B. Ausdauertraining) und 15 m2 pro Person bei stationären Aktivitäten (z.B. Yoga) eingehalten werden können.

Wettkämpfe ohne Körperkontakt für Erwachsene mit maximal 15 Personen ohne Publikum sind erlaubt. Bei den Wettkämpfen sind die weiteren Massnahmen (Abstandhalten und Maske-Tragen) analog dem Turnbetrieb ebenfalls einzuhalten.

Im Bereich Leistungssport sind auch eine begrenzte Anzahl Zuschauer erlaubt. Weitere Infos hierzu bietet Swiss Olympic.


Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger

Wie bisher sind Sportaktivitäten Indoor und Outdoor mit und ohne Körperkontakt erlaubt. Ebenfalls sind Wettkämpfe Indoor und Outdoor ohne Zuschauer erlaubt.


Muki-Turnen

Die Vorgaben für das Muki-Turnen wurden verschärft: Auch hier gilt die maximale Anzahl von 15 Personen drinnen sowie draussen, wobei auch die Kinder zur maximalen Anzahl Personen gezählt werden. Das heisst, es können sieben Kinder, sieben Elternteile und ein/e Leiter/in gemeinsam turnen.

Die Schutzkonzepte des Schweizerischen Turnverbands wurden überarbeitet und sind hier zu finden.

Der GLTV freut sich über die neuen Möglichkeiten für die Turnvereine und wünscht viel Freude in der Halle.

Vorstand GLTV


Corona-Update vom 28. Februar:
Neue Möglichkeiten ab dem 1. März

Am Mittwoch, 24. Februar, hat der Bundesrat die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, welche ab dem 1. März gelten, bekanntgegeben. Neu dürfen Gruppen bis maximal 15 Personen im Freien Sport treiben. Ebenfalls dürfen neu Personen bis 20 Jahre (es gilt Jahrgang 2001) in den Sportanlagen ohne Einschränkungen trainieren. Auch Wettkämpfe für Personen mit Jahrgang 2001 und jünger sind ohne Publikum erlaubt.

Personen mit Jahrgang 2000 und älter
Für Personen mit Jahrgang 2000 und älter gilt im Freien die maximale Gruppengrösse von 15 Personen (inkl. Leiter). Weiter dürfen nur Sportarten ohne Körperkontakt betrieben werden und es gilt, den Abstand von 1,5 Meter einzuhalten. Kann dieser nicht eingehalten werden, müssen Masken getragen werden. Als Kontaktsportarten gelten beispielsweise Spielsportarten.

Personen mit Jahrgang 2001 und jünger
Für Personen mit Jahrgang 2001 und jünger gelten keine Einschränkungen. Sie können im Innen- und im Aussenraum ohne maximale Gruppengrösse trainieren.

Muki-Turnen
Muki-Turnen ist nur im Freien erlaubt. Es gilt die maximale Gruppengrösse von 15 Personen (sieben Paare und ein Leiter).

 

Weitere Infos sowie die angepassten Schutzkonzepte findet ihr auf der Website des Schweizerischen Turnverbands.

Weiterhin zu beachten sind kantonale und lokale Auflagen sowie Vorgaben der Betreiber der Sportanlagen.

Vorstand GLTV


27. Januar 2021

Absage: Kreiskurse Jugend und 35+, Schiedsrichterkurs Fit & Fun

Aufgrund der geltenden Massnahmen und der pandemischen Lage sind der Kreiskurs Jugend vom 13. Februar 2021, der Kreiskurs 35+ vom 6. März 2021 und der Schiedsrichterkurs Fit & Fun (Modul 1+3) vom 27. März 2021 abgesagt.

Ein Verschiebungsdatum für den Kreiskurs Jugend wird derzeit vom Ressort Jugend geprüft.

Vorstand GLTV


18. Januar 2021

Am 13. Januar 2021 hat der Bundesrat die bestehenden Massnahmen für den Sport bis zum 28. Februar 2021 verlängert.

Weiterhin gelten die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und den Leistungssport. Die aktuellen Schutzkonzepte bleiben gültig.

Die Sportanlagen bleiben bis zum 28. Februar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind sportliche Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen (ausgenommen Wettkämpfe), für welche die Sportanlagen zur Verfügung stehen können und keine Sperrstunden gelten. Dies ist mit den Betreibern vorgängig abzuklären.

Im Freien ist Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen erlaubt.

Vorstand GLTV


18. Dezember 2020

Am 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat zusätzliche Massnahmen beschlossen. Diese gelten ab Dienstag, 22. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Den Sport betrifft die Schliessung der Sportanlagen.
Auch Sport im Freien unterliegt neuen Auflagen: Es ist eine Gruppengrösse von maximal fünf Personen zulässig.

Weiterhin möglich bleiben Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Das heisst, Sportanlagen können für Kinder und Jugendliche offen sein. Dies ist mit den Betreibern vorgängig abzuklären.
 

Weitere Infos und die gültigen Schutzkonzepte findet ihr auf der Website des Schweizerischen Turnverbands.

Vorstand GLTV


11. Dezember 2020

Der Bundesrat hat aufgrund der epidemiologischen Lage am 11. Dezember 2020 neue Massnahmen beschlossen, welche bis zum 22. Januar 2021 befristet sind.

Relevant für die Vereine sind die Sperrstunde ab 19 Uhr für Sport- und Freizeiteinrichtungen, die 5-Personen-Regel für sportliche Aktivitäten und das Verbot von Veranstaltungen:
 
  • Von 19 Uhr bis 6 Uhr müssen Sport- und Freizeitanlagen geschlossen bleiben.
  • Die Gruppengrössen bei Turnenden ü16 ist auf fünf Personen beschränkt.
  • Veranstaltungen mit Ausnahme von Gottesdiensten, Beerdigungen, politischen Kundgebungen und Versammlungen der Legislative sind untersagt.

Weiter bleiben Kontaktsportarten verboten und die Vorgaben von Kantonen und Gemeinden sind zu beachten. Der STV wird Anfang nächster Woche das überarbeitete Schutzkonzept «Turnsport» bereitstellen und allfällige weitere Empfehlungen kommunizieren.

Vorstand GLTV


 

31. Oktober 2020

Wintermeisterschaft

Der Meisterschaftsbetrieb (Volleyball, Unihockey, Faustball) bleibt bis mindestens 30. November 2020 eingestellt. Das Ressort Spiel bespricht Mitte November die möglichen Optionen (Verschiebung oder Abbruch).

Vereine, welche ihren Trainingsbetrieb bereits für längere Zeit eingestellt haben oder eine Stellungnahme zu einer der erwähnten Optionen abgeben möchten, werden gebeten, sich bis am 9. November 2020 bei Silvan Thoma (spiel@gltv.ch) zu melden.

Abgeordnetenversammlung GLTV

Der Vorstand berät sich an seiner Sitzung vom Montag, 2. November 2020, wie die Abgeordnetenversammlung 2020 abgehalten wird. Wir informieren die Vereinsdelegierten nächste Woche über das weitere Vorgehen.

Vorstand GLTV


30. Oktober 2020

Liebe Turnerinnen und Turner

Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat neue Massnahmen bekanntgegeben. Nun hat der STV seine Empfehlungen und Schutzkonzepte angepasst. Die Schutzkonzepte für die einzelnen Bereiche findet ihr hier. Der Turnbetrieb bleibt weiterhin möglich. Es gilt aber neue Einschränkungen zu beachten.

Erwachsene Turnerinnen und Turner
In Innenräumen sind nur Sportaktivitäten ohne Körperkontakt erlaubt. Die Personengrenze liegt bei maximal 15 Personen (inklusive Leiter/innen). Bei den Aktivitäten muss eine Maske getragen und der Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. Keine Maskenpflicht gibt es bei viel Raum pro Person: Stehen pro Person 15 m2 (oder 4 m2 bei «stationären Sportarten» wie Yoga) zur Verfügung, kann auf die Maske verzichtet werden. Bei Sport im Freien muss entweder eine Maske getragen oder der Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden.

Muki-Turnen
Neben einer Leiterin/einem Leiter dürfen 14 erwachsene Personen mit ihren Kindern am Turnbetrieb teilnehmen. Die Erwachsenen müssen dabei eine Maske tragen.

Kitu und Jugendriegen
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren sind von den Einschränkungen im Turnbetrieb nicht betroffen. Die Leiterin/der Leiter muss eine Maske tragen.

Gemischte Altersgruppen
Mit Teilnehmer/innen ü16 ist die Gruppengrösse (inklusive der Leiterin/dem Leiter) auf 15 beschränkt.

Bestehen bleiben neben Maskentragen und Abstandhalten auch die bekannten Grundsätze:
  • Symptomfrei ins Training
  • Einhalten der Hygieneregeln
  • Protokollierung der Teilnehmenden
  • Schutzkonzept
Weiter wichtig bleiben die ergänzenden Vorgaben vom Kanton, von den Gemeinden und euren Betreibern der Sportinfrastrukturen:

 

Vorstand GLTV

20. Oktober 2020

Am vergangenen Sonntag, 18. Oktober 2020, hat der Bundesrat neue Bestimmungen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Was dies für Auswirkungen für unsere geplanten Anlässe hat, sind wir derzeit am abklären. Zudem warten wir auch noch auf die aktualisierten Schutzkonzepte vom STV, die Ende dieser Woche eintreffen sollten. Wir informieren, sobald wir genaueres wissen.

Wintermeisterschaft 2020/2021

Das Ressort Spiel berät sich am kommenden Mittwochabend, 21. Oktober 2020, über das weitere Vorgehen der Wintermeisterschaft. Alle angemeldeten Vereine können am Wochenende mit weiteren Infos über die Entscheidungen rechnen. Das bereits erstellte Schutzkonzept ist in Überarbeitung.

Vorstand GLTV

25. Juli 2020

Turnchränzli im Planung? Mit den Lockerungen der Massnahmen vom 22. Juni 2020 wurde auch das Versammlungsverbot gelockert. In diesem Zusammenhang hat der STV ein Schutzkonzept für Turnabende entworfen, welches ihr hier findet. Die kantonalen Regelungen können sich aber laufend ändern. Die Meldungen des Kantons Glarus werden hier aufgeschaltet. Im Hinblick auf Veranstaltungen hat der Kanton Glarus bisher eine Allgemeinverfügung zu Erhebung von Kontaktdaten erlassen.

 

Vorstand GLTV

3. Juni 2020

Ab dem 6. Juni sind Trainings ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Auch Wettkämpfe bis 300 Personen, bei denen kein dauernder enger Körperkontakt besteht, werden wieder möglich.
Voraussetzung bleiben die Schutzkonzepte, welche auf Anfrage vorliegen müssen. Zu beachten sind allerdings die Vorgaben der jeweiligen Gemeinde für die Sportanlagen. Hier müsst ihr mit eurer Gemeinde Kontakt aufnehmen. Mehr Infos findet ihr auf den Webseiten eurer Gemeinde:

5 Grundsätze bestimmen den Trainingsbetrieb ab dem 6. Juni:

 

  1. Nur wer keine Symptome hat, nimmt an Trainings oder Wettkämpfen teil.
  2. Es braucht Platz. 10m2 Trainingsfläche pro Person soll vorhanden sein und der Abstand von 2 m soll zueinander eingehalten werden.
  3. Die Hygieneregeln des BAGs werden eingehalten.
  4. Präsenzlisten werden geführt, damit enge Kontakte zurückverfolgt werden können.
  5. Eine verantwortliche Person wird bestimmt.

Das den neuen Gegebenheiten angepasste Schutzkonzept für den Breitensport, ein Musterschutzkonzept für Vereine von Swiss Olympic, Plakate mit Verhaltensregeln und eine Checkliste als Hilfsmittel für den Trainingsbetrieb findet ihr hier.

Weitere aktuelle Infos zur Unterstützung bei Finanzierungslücken sowie zur Durchführung von Sommer- und Herbstlagern des STV und des «Gym’n’Move» vom 5./6. September gibt’s hier.

Vorstand GLTV


 

27. Mai 2020

Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weiter gelockert. Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen werden wieder möglich und spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Weiterhin notwendig bleiben Schutzkonzepte, Hygiene- und Abstandsregeln. Kann der Abstand nicht gewährleistet werden, muss beispielsweise mit Präsenzlisten nachvollzogen werden können, welche Personen miteinander Kontakt hatten.

Für den Turnsport heisst das konkret:
Wettkämpfe mit engem Körperkontakt bleiben voraussichtlich bis zum 6. Juli 2020 verboten. Erlaubt ist dagegen ab dem 6. Juni der Trainingsbetrieb in allen Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrösse – auch mit engem Kontakt. Voraussetzung ist hier, dass die Sportarten in beständigen Teams betrieben werden, Schutzkonzepte vorliegen und Präsenzlisten geführt werden. Der STV erarbeitet nun neue Schutzkonzepte, welche in der Woche vom 1. Juni zugänglich gemacht werden.

Wir nähern uns einem «normaleren» Trainingsbetrieb, welcher durch Schutzkonzepte, Einhaltung der Regeln und Präsenzlisten ermöglicht werden kann.

Der GLTV-Vorstand wünscht euch viel Freude beim nun wieder erlaubten gemeinsamen Turnen!


10. Mai 2020
 

Absage Jugendturnfest
Voller Zuversicht haben die Organisatoren des TV Haslen und das Ressort Jugend an der Verschiebung des beliebten Jugendturnfestes gearbeitet. Nachdem die Rahmenbedingungen für die Lockerung bekannt wurden, hat der Vorstand GLTV zusammen mit den verantwortlichen Ressorts und dem Organisator eine neue Beurteilung der Lage vorgenommen. Die folgenden Punkte wurden berücksichtigt:

  • die vom Bundesrat fixierte Obergrenze von 1000 Teilnehmern bis Ende August;
  • die grosse Unsicherheit über die Auflagen im August;
  • die doch sehr eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten in den Riegen bis zum Anlass;
  • die zu erwartenden erhöhten Auflagen an den Veranstalter;
  • die geforderten Schutzmassnahmen für Trainer, Helfer und Zuschauer.

Wir sind daher zum Schluss gekommen, das Jugendturnfest 2020 definitiv abzusagen.
Wir könnten das Jugendturnfest nicht im gewohnten Rahmen durchführen. Weiter hat die Gesundheit unserer Nachwuchsturnerinnen und -turner, der engagierten Leiterinnen und Leiter, der fleissigen Organisatoren und der Helfer für uns oberste Priorität.

Wir freuen uns umso mehr, wenn wir 2021 unsere Jugibuebä und Jugimeitli zusammen mit den Leiterinnen und Leitern am Jugendturnfest begrüssen dürfen.

Hebed Sorg und bliibet gsund!

Vorstand GLTV

 


 

 

1. Mai 2020

Der Schweizerische Turnverband hat heute das durch die Behörden abgesegnete Schutzkonzept bekannt gegeben. Ab 11. Mai 2020 dürfen Sportgruppen bis 5 Personen unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen wieder trainieren. Bitte beachtet dabei folgende Merkblätter:

Das Schutzkonzept Breitensport bietet die Basis und zeigt Rahmenbedingungen für das individuelle Schutzkonzept, welches jeder Verein, der den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen möchte, selbst erstellen muss. Das individuelle Schutzkonzept ist nötig, da es mit den Betreibenden der Sportanlagen abgestimmt werden muss und spezifische Rahmenbedingungen der Vereine und Trainings beachtet werden müssen. Das individuelle Schutzkonzept eures Vereins muss der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinden können den Trainingsbetrieb untersagen, wenn kein oder ein unzureichendes Schutzkonzept vorliegt.


Wettkämpfe bleiben weiterhin untersagt.

Weitere Informationen entnehmt ihr auch der Website vom STV.

Die Einhaltung der Schutzmassnahmen (Hygieneregeln, Social-Distancing, Gruppengrösse von maximal fünf Personen, Schutz besonders gefährdeter Personen) ermöglicht keinen «normalen Trainingsbetrieb», wie wir ihn uns gewohnt sind, und kann je nach Infrastruktur eine grosse Herausforderung für die Vereine darstellen. Auch für uns ist diese Situation neu. Wir möchten euch aber gerne bestmöglich unterstützen. Für Rückfragen stehen wir euch daher gerne zur Verfügung.
 

Vorstand GLTV


 

17. April 2020

An der Medienkonferenz vom 16. April 2020 hat der Bundesrat über die Lockerung der Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus informiert. Von der ersten Phase der Lockerungen ab dem 27. April 2020 ist der Sport leider nicht betroffen. Das heisst, dass jeglicher Trainingsbetrieb und alle Wettkämpfe im Turnsport weiterhin verboten sind.

Hier gehts zur Mitteilung vom STV.

Vorstand GLTV


 

8. April 2020

Der Bundesrat hat heute mitgeteilt, dass die bestehenden Massnahmen gegen das Coronavirus um eine Woche bis 26. April 2020 verlängert werden. Dies heisst für uns nach wie vor, dass kein Turnbetrieb möglich ist. Wir hoffen sehr, dass wir diese spezielle Situation bald überstanden haben und uns bald im Verein wiedersehen können.

Hebed üch Sorg!
Vorstand GLTV


25. März 2020

 

Liebe Turnerinnen und Turner

Am vergangenen Montag, 23. März 2020, hat der Vorstand des GLTV eine Lagebeurteilung für den Zeitraum Mai/Juni vorgenommen. Insbesondere hat sich der Vorstand mit den kommenden Verbandsanlässen auseinandergesetzt und folgende Entscheide getroffen:

Vereinsleiterkonferenz vom 6. Mai 2020

Die Vereinsleiterkonferenz findet am 6. Mai 2020 nicht statt und wird auf den Herbst verschoben. Es ist geplant, die Konferenz am Mittwoch, 16. September 2020 oder Mittwoch, 23. September 2020, durchzuführen.

 

Jugendturnfest vom 16./17. Mai 2020

Das Jugendturnfest findet ebenfalls am geplanten Datum nicht statt. Wir prüfen zusammen mit dem Ressort Jugend und dem OK des TV Haslen eine Durchführung nach den Sommerferien. Aktuell visieren wir das Datum vom 22./23. August 2020 an.

Verbandsturntag vom 23. Mai 2020

Schweren Herzens müssen wir den Verbandturntag 2020 absagen. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir im Mai 2021 zusammen einen tollen Verbandsturntag in Glarus erleben werden.

Der Turnbetrieb

Der Turnbetrieb ist nach wie vor bis zum 19. April 2020 eingestellt. Hier müssen wir die Entwicklung der kommenden Wochen abwarten und auf die Entscheide von Bund und Kantonen warten.

Wenngleich der normale Turnbetrieb stillsteht, bleibt das «Home-Training», um fit zu bleiben. Auf den Social-Media-Kanälen des STV findet Ihr Inspiration und prominente Trainerinnen und Trainer.

Luäged üch guät, bliibed fit und vor allem gsund.
Vorstand GLTV

16. März 2020
 

Liebe Turnerinnen und Turner

Am 16. März hat der Bundesrat die Situation als «ausserordentliche Lage» eingestuft und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung noch einmal verschärft. Dies bedeutet folgendes:

Der Turnbetrieb ist auf allen Stufen einzustellen.

Durch die neuen Massnahmen sind auch Trainings von Sportvereinen nicht mehr gestattet. Somit müssen alle turnenden Vereine ihren Trainingsbetrieb per sofort komplett einstellen. Diese Massnahme gilt vorerst bis zum 19. April 2020.

Durch die Absage der Trainings und Turnstunden können wir unseren Teil zur Bekämpfung des Virus beitragen. Die Massnahmen bringen aber nur den gewünschten Erfolg, wenn jeder seinen persönlichen Freiheitsdrang ebenfalls einschränkt und sich strikt an die Auflagen von Bund und Kanton hält.

Es ist uns bewusst, dass dies eine grosse persönliche Einschränkung ist. Je konsequenter wir die Massnahmen umsetzen, umso schneller können wir wieder unserem geliebten Turnsport frönen. Wir zählen auf Euch.

Bliibed gsund!

Vorstand GLTV


16. März 2020

An der Medienkonferenz vom 16. März 2020 hat der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» erklärt. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sind ab 17. März 2020 alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis mindestens 19. April 2020 in der ganzen Schweiz verboten. Damit sind bis am 19. April 2020 auch im Turnen jegliche Anlässe, Wettkämpfe, Kurse und Trainings untersagt.


 13. März 2020

Aufgrund der neuen Verordnung des Bundes, welche am 13. März 2020 kommuniziert wurde, hat der Vorstand GLTV folgendes entschieden:

Absage aller Verbandsanlässe GLTV

Wir haben unsere geplanten Anlässe bis und mit 30. April 2020 abgesagt. Wir sind aktuell bestrebt, Ersatzdaten für die Schiedsrichterkurse Fit+Fun und den Fachtest Allround sowie für den FK Kampfrichter Leichtathletik zu finden. Wir müssen hier jedoch weiter abwarten, wie es nach dem 30. April 2020 weitergeht.

Der Vorstand hat sich ebenfalls mit dem Turnbetrieb in unseren Vereinen auseinandergesetzt. Gemäss Merkblatt des Kantons gilt das Training von Sportvereinen nicht als Veranstaltung. Der Vorstand GLTV gibt folgende Empfehlungen ab:

Bereich Jugend

Die Vereine sollen sich an der Weisung des Departements Bildung und Kultur orientieren, welche den Schulbetrieb bis am 4. April 2020 einstellt. Das heisst, wir empfehlen den Vereinen auf die Turnstunden von Jugendriegen, MuKi und KiTu zu verzichten.

Bereich Aktive Turnerinnen und Turner

Es liegt in der Entscheidung der Vereine, ob sie den Turnbetrieb aufrechterhalten wollen oder ob sie frühzeitige Frühlingsferien machen. Jeder Verein soll aber die Vorgaben des Kantons strikt einhalten:
  • Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen.
  • Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen. Als besonders gefährdet gelten Personen über 65 Jahre und Personen mit Vorerkrankungen. Diesen ist dringend zu empfehlen, an der Turnstunde nicht teilzunehmen.
  • Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene.
  • Anpassung der räumlichen Verhältnisse, so, dass die Hygieneregeln eingehalten werden können und jeder Person jederzeit mehr als vier Quadratmeter Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen.

 

 

Bereich Frauen/Männer/Senioren
Die Turnerinnen und Turner dieser Kategorie gehören zu der Risikogruppe der besonders gefährdeten Personen. Wir empfehlen, die Weisungen des Bundes und des Kantons zu befolgen und den Turnbetrieb einzustellen, um diese Turnerinnen und Turner zu schützen.

Die Details können dem

Merkblatt Coronavirus des Kantons

Stand 13. März 2020, entnommen werden. Wir zählen auf die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme aller Turnerinnen und Turner.

Vorstand GLTV

 


13. März 2020
Die Schlussrunde der Wintermeisterschaft Volleyball Turner von heute Freitagabend in Filzbach wird auf Antrag des Ressort Spiel abgesagt. Das Ressort Spiel ist auf Grund des aktuellen Umfeldes zum Schluss gekommen auf die Durchführung der Schlussrunde zu verzichten, zumal sich erste Mannschaften zurückgezogen haben.


5. März 2020

 Der Kanton Glarus hat heute seine Bedingungen für Veranstaltungen angepasst, welche aktuell bis 15. März 2020 Gültigkeit haben.
Folgende GLTV-Anlässe finden definitiv statt:

  • Schlussrunde Faustball (6.3.2020)
  • Kreiskurs 35+ (7.3.2020)
  • Schlussrunde Volleyball Turner (13.3.2020)

Weiter werden im März folgende GLTV-Anlässe durchgeführt, sofern die Rahmenbedingungen von Bund und Kanton ab 15. März 2020 nicht ändern:

  • Schlussrunde Unihockey (20.3.2020)
  • Glarner-Cup RG (21./22.3.2020)
  • Schlussrunde Volleyball Turnerinnen und Männer (27.3.2020)
  • Schiedsrichterkurs Fit+Fun (28.3.2020)
  • Schiedsrichterkurs Fachtest Allround (28.3.2020)

4. März 2020

Zur Zeit können alle GLTV-Anlässe stattfinden.

 

 

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